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Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsdurchsetzung

Basis jeder unternehmerischen Tätigkeit sind Verträge. Egal, ob ein Geschäft nur per Handschlag geschlossen wird oder möglicherweise sogar eine notarielle Beurkundung vorgenommen wird – es liegt ein Vertrag vor.
Je komplexer die zu regelnde Materie ist, desto wichtiger ist es, dass Sie die wesentlichen Grundgedanken der Zusammenarbeit und die Rechte und Pflichten schriftlich fixieren. Selbst bei scheinbar einfachen Kooperationen, die in einer sehr partnerschaftlichen Atmosphäre vereinbart werden, empfiehlt es sich, diese vertraglich festzuhalten.
Ein Vertrag sichert die Parteiinteressen nämlich nicht nur für den Streitfall, sondern gibt beidseits auch die Sicherheit, dass sich die Parteien in der beabsichtigten Weise verhalten werden. Ist dies dann nicht der Fall, was sicher die Ausnahme und nicht die Regel ist, haben Sie eine Urkunde, aus der Sie Ihre Rechte herleiten können.

Benötigen Sie einen Vertrag oder wollen Sie einen Vertrag nur prüfen lassen? Ich berate Sie gerne von der Erstellung eines ersten Entwurfs bis hin zur Unterschriftsreife.
Hält sich Ihr Vertragspartner nicht an seine Pflichten? Oder werden Sie zu Unrecht aus einem Vertrag in Anspruch genommen? Selbstverständlich setze ich mich für Ihre Rechte nicht nur außergerichtlich ein, sondern setze diese, wenn erforderlich, auch gerichtlich durch. Rufen Sie mich an!