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Urheberrecht

Das digitale Zeitalter hat die Gefahr der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vervielfacht und den Ruf nach wirksamen technischen Schutzmaßnahmen laut werden lassen. Ein Lied oder ganzes Album, ein Foto, eine Datei, ein Text, zumeist über das Internet gefunden und verbreitet, sind heutzutage schnell kopiert. Oft wird dabei aber nicht beachtet, dass nicht alles Verfügbare zur freien Nutzung verwendet werden darf. Häufig hat hierzu nur der Urheber das Recht. Das Urheberrecht greift immer dann, wenn das betreffende Werk eine eigene Schöpfung ist, eine sog. „Schöpfungshöhe“ hat. Dies ist bei Texten stets zu prüfen. Demgegenüber sind Bilder in jedem Fall urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für vertonte Werke, also Lieder, Filme und Videos. Ebenso gilt es als Urheberrechtsverstoß, wenn man als Privatperson Fälschungsware verkauft und hierbei den Anschein erweckt, dass es sich um ein Original handelt. Dieser Vorwurf ist insbesondere im Bereich des Verkaufens von Mode bekannt.

Meine Tätigkeit umfasst die umfängliche Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht.