Fachanwalt Rechtsanwalt Düsseldorf hilft bei Abmahnung
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Überwachung von Markenrechten

Markenrechtsverletzungen betreffen stets den gewerblichen Bereich und gehören daher seit Jahren zum Kernbereich meiner Tätigkeit. Meist werden markenrechtliche Verstöße zunächst durch eine Abmahnung verfolgt. Immer wieder ist es aber auch sinnvoll, dass Markeninhaber direkt eine einstweilige Verfügung beantragen, ohne dass der Rechtsverletzer vorher außergerichtlich abgemahnt wird. 

Wenn Sie bereits Markeninhaber sind, stehe ich in allen Bereichen der Verwaltung und Überwachung von Markenrechten zur Verfügung. Zu meinen Leistungen gehören dabei insbesondere die Vertretung bei Markenkollisionen und Markenverletzungsprozessen sowie die Überwachung der Einhaltung von eingetragenen Schutzrechten.  Unternehmen biete ich den Service einer ausgelagerten Markenverwaltungsabteilung. Durch die kalkulierbaren Kosten ist dies eine attraktive Alternative zur unternehmensinternen Markenabteilung.