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Markenrecht

Der Name und das Logo eines Unternehmens bzw. seiner Produkte sind ganz entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Entsprechend wichtig ist es, sie zu schützen. Dies erfolgt im Wege einer Markeneintragung. Hierdurch schaffen Sie einen untrennbar mit dem Produkt verbundenen Herkunftsnachweis und sie schützen sich vor unberechtigter Nutzung der Marke (also des Begriffes oder des Zeichens). Dabei unterscheidet man vor allem zwischen Wortmarken, Bildmarken und der Kombination hieraus, der Wort-/Bildmarke.
Mit Anmeldung einer Marke muss sich der Markeninhaber auch entscheiden, wo seine Marke gelten soll. Zur umfassenden Absicherung von Markenrechten ist es daher erforderlich, den territorialen Wirkungsbereich der Marke festzustellen, man spricht vom sog. Geltungsbereich. Von dieser Entscheidung ist abhängig, ob mit der Markenanmeldung eine nationale Marke, eine Unionsmarke oder eine IR-Marke angemeldet wird.
Im Ergebnis verschafft eine Marke dem Inhaber eine Alleinstellung zu einem Begriff oder einem Zeichen und dient der Abwehr von Fälschungen. Eine Marke ist neben dem Patent das stärkste Abwehrrecht im gewerblichen Rechtsschutz. Sie begründet Auskunft-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Ist eine Marke eingetragen und die Widerspruchsfrist verstrichen, kann sie nur noch durch eine Löschungsklage angegriffen werden.