Die häufigsten Verletzungshandlungen im Markenrecht sind Verkäufe von Fälschungen unter Verwendung von Markennamen (sog. Plagiate bzw. Plagiatsverkäufe). Oft werden Markennamen aber auch in unzulässiger Weise zur Bewerbung von Konkurrenzprodukten eingesetzt, ohne dass die Berechtigung des Markeninhabers vorliegt, was unmittelbar zu Gewinneinbußen führen kann. Probleme können auch dann entstehen, wenn Originalware verkauft wird, die für den europäischen Markt oder generell für den Verkauf nicht freigegeben ist. Es stellt sich dann die Frage nach der sogenannten Erschöpfung der Ware.
Ich verfüge über umfassende Erfahrung in diesen Bereichen, so dass ich Ihnen zu allen Problemen in Verbindung mit Plagiaten oder Produktpiraterie zur Seite stehe.
Abmahnung wegen Fälschungen erhalten?