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Eingriff in den Gewerbebetrieb (Negativbewertungen)

Das Internet ist für zahlreiche Unternehmer die entscheidende Referenz für ihre Verkaufstätigkeit. Umso wichtiger ist es, sich schnell und effizient gegen unberechtigte, falsche und/oder unsachliche Kritik zu wehren, um Rufschädigungen zu vermeiden.
Insbesondere wenn Unternehmer über eBay oder andere Verkaufsportale anbieten, stellen unberechtigte Negativbewertungen ein erhebliches Übel dar. Sie verschlechtern den Verkäuferstatus, im schlimmsten Fall erfolgen Handelsbeschränkungen. Handelt es sich bei den Bewertungen um Schmähkritik oder objektiv falsche Bewertungen, können Unternehmer Abwehrrechte durchsetzen. Sie greifen nämlich in das Recht aus dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ist dies der Fall, macht sich der Bewertende ggf. sogar schadensersatzpflichtig, seine Meinungsfreiheit tritt hierhinter zurück.
Haben Sie ein Problem mit unberechtigter Kritik, kenne ich die Hebel, um die lästige Störung aus der Welt zu schaffen.