Leicht kommt es – beabsichtigt oder nicht – zu Verletzungen geschützter Designs (Geschmacksmuster). Gleich ob Sie Rechteinhaber oder Rechtsverletzer sind, in einem solchen Fall gilt es, möglichst schnell zu reagieren. Im Gegensatz beispielsweise zum Wettbewerbsrecht, geht es bei Verletzungen in diesem Bereich regelmäßig auch um Auskunft- und Schadensersatzfragen. Deshalb sind bei anwaltlicher Beratung in besonderem Maße Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt.