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Abmahnung erhalten

Verteidigung gegen Abmahnungen

Wohl jeder Unternehmer, der über das Internet verkauft, wird Abmahnungen kennen. Leider hat die erste Kenntnis meist den Hintergrund, etwas (oft auch ungewollt) falsch gemacht zu haben. Der gemachte Vorwurf ist meist wegen Wettbewerbsverstoß (UWG), Markenverstoß (MarkenG) oder Urheberrechtsverstoß (UrhG). Abmahnungen sind aber auch geeignetes Mittel, um Eingriffe in den eigenen Betrieb oder in Persönlichkeitsrechte abzuwehren. So können sie z.B. auch eingesetzt werden, um gegen unberechtigte Äußerungen über Unternehmensleistungen etc. vorzugehen. Hieran ist z.B. bei Negativbewertungen auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Produktkritiken bei Amazon zu denken. Oftmals werden Abmahnungen unterschätzt, aber auch dann, wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung oder eine Klage vorliegt, ist die Sache oft noch nicht verloren – sondern fängt erst richtig an.

Aufgrund meiner langen Beratungstätigkeit in diesem Bereich kann ich Sie bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung effektiv unterstützen. Vielleicht ist die Abmahnung unberechtigt, weil es eine entsprechende aktuelle Gerichtsentscheidung gibt, oder es inzwischen Normen gibt, die Ihr Handeln als rechtmäßig erscheinen lassen. Ist die Abmahnung berechtigt, helfe ich Ihnen dabei, Aufwand und Kosten zu reduzieren. In jedem Fall treibe ich Sie nicht in sinnlose Prozesse, sondern biete eine klare Kosten/Nutzen-Analyse, so dass Sie entscheiden können, was für Sie der richtige unternehmerische Weg ist.

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Im Einzelfall kann es durchaus sein, dass selbst bei Vorliegen einer eigentlich berechtigten Abmahnung der Anspruch nicht besteht, weil der Abmahner sogenannte „sachfremde Interessen“ verfolgt. Diese Fälle bezeichnet man als Rechtsmissbrauch des Abmahners. Die ausgesprochenen Abmahnungen sind in einem solchen Fall unzulässig, weshalb weder eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, noch ein Kostenerstattungsanspruch besteht, vgl. § 8 IV UWG. Der Abgemahnte hat dann sogar einen Schadensersatzanspruch. Keinesfalls sollte aber allein aus dem eigenen subjektiven Empfinden, dass die Abmahnung ungerecht ist, auf einen Missbrauch geschlossen werden. Hierzu bedarf es des Vorliegens ganz konkreter Fakten.

Ablauf

Übersenden Sie Ihre Abmahnung schnellstmöglich, ob nun per Fax oder E-Mail. Fügen Sie Ihre Kontaktdaten ggf. auch nur handschriftlich notiert bei, damit ich die Sache mit Ihnen angehen kann. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen!